Welt Haflinger Vereinigung
Die Welt Haflinger Vereinigung legt die Richtlinien in der Zucht durch ein internationales Zuchtziel fest |
| Aufgaben |
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Die WHV legt das Reglement für Leistungsprüfungen im Haflinger Eignungstest fest.
Die WHV ist die einzige echte internationale Dachorganisation der Haflinger Rasse. Sie wurde im Jahre 1975 gegründet. Heute hat die Welt Haflinger Vereinigung 22 Mitgliedsorganisationen in 18 verschiedenen Nationen und 4 Kontinenten.
Die WHV besteht in ihrem Zuchtprogramm auf Reinzucht und bekennt sich zu einem modernen Freizeitpferd.
Die WHV ist auch die Organisation die Europa- und Weltausstellungen genehmigt und eine internationale Richterliste auflegt.
Die WHV übernimmt die Schulung und Ausbildung von internationalen Richtern und legt jährlich eine neue Liste solcher Haflingerexperten auf. |
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| Mitgliedsländer |
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- Australien ("Haflinger Horse Society of Australia" und "Australian Haflinger Horse Breeders Association")
- Belgien
- Kanada
- Brasilien
- Dänemark ("Dansk Tyroler-Haflingeravl" und "Haflingeravisvoreningen Danmark")
- Frankreich
- Großbritannien
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Österreich
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Tirol
- Ungarn
- USA (AHR „American Haflinger Registry)
- Initiative Einzelmitgliedschaft WHV (für Züchter aus Ländern die nicht bereits Mitglied bei der Welt Haflinger Vereinigung sind, oder aus irgendwelchen Gründen nicht Mitglied sein können.)
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| Vorsitz : |
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| Präsident : |
NR Johannes Schweisgut (Österreich) |
| Ehrenpräsident : |
ÖR Ing. Otto Schweisgut (Österreich)
Robert W. MacArthur (USA) |
| Vizepräsidenten : |
Inge Nobel (Dänemark)
Tom Crane (England)
A.J.H.M. Notermans (Niederlande)
John White (USA) |
| Generalsekretär: |
Hans-Lothar Holas (Österreich) |
Sitz der Welt Haflinger Vereinigung ist in A-6341 Ebbs, Fohlenhof Ebbs |
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Zuchtziel Welt Haflinger Vereinigung
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| Abstammung: |
Eine Einkreuzung mit einem Pferd einer anderen Rasse ist nach dem Hengst Folie weder auf Stuten- noch auf Hengstseite erlaubt. 6 Generationen Reinzucht ist eine Mindestanforderung, die erfüllt werden muss. Das bedeutet, dass maximal 1,56 % Fremdblutanteil erlaubt sind. Der Haflinger wird als Feizeitpferd gezüchtet, daher werden insbesondere Eigenschaften für das Reiten und Fahren für den Feizeitbereich gewünscht.
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Äußere
Erscheinung: |
| 01. Typ : |
Erwünscht ist ein harmonischer, für ein universell verwendbares Feizeitpferd geeigneter Körperbau. Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines eleganten und harmonischen Pferdes. Hierzu gehören ein trockener und ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, gut geformter Hals, ein genügend langes und elastisches Mittelstück, eine gute nicht zu abgezogene und nicht zu kurze Kruppe, eine plastische Bemuskelung sowie korrekte, klare Gliedmaßen mit guten Gelenken. Zuchthengste und -stuten sollten über einen deutlichen Geschlechtsausdruck verfügen.
Fuchsfarben vom Lichtfuchs bis Kohlfuchs mit lichtem Langhaar. Farbunreinheiten in der Grundfarbe, wie Stichelhaar oder "Edelflecken" sind unerwünscht und werden negativ beurteilt, bis zum Ausschluss. Farbunreinheiten im Langhaar sind unerwünscht und werden negativ beurteilt bis zum Ausschluss.
Kopfabzeichen sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung, zuviel Abzeichen sind unerwünscht und können bis zum Ausschluss führen. Beinabzeichen sind nicht erwünscht, werden aber bis zu einem Beinabzeichen bis halbe Schiene nicht negativ beurteilt, zwei Beinabzeichen werden mit einem Punkt Abzug beurteilt, drei Beinabzeichen mit 2 Punkten Abzug, vier Beinabzeichen bedeuten den Ausschluss. Beinabzeichen über das Sprunggelenk bedeuten ebenfalls den Ausschluss.
Von 138 bis 150 cm Sollmaß. Das Mindestmaß wird nicht unterschritten, ein Nichterreichen führt zum Ausschluss. Das Höchstmaß kann überschritten werden, bei entsprechend guter Exterierbeurteilung. Insbesondere gilt ein hervorragender Charakter ohne Mängel und ein ausgeglichenes Temperament. |
| 02. Kopf : |
Der Kopf soll edel und trocken sein, in der Größe harmonisch zum Pferd passen, mit einem großen nach vorne gerichteten Auge und weiten Nüstern. Der Kopf soll auch genügend Genickfreiheit und eine korrekte Stellung des Ohres aufweisen. |
| 03. Hals: |
Die Halsung soll lang genug sein und sich zum Kopf hin verjüngen, weder mit Unterhals noch mit Schwanenhals sein, nicht zu breit sein und eine gute Ganaschenfreiheit aufweisen, sowie über viel Bewegungsfreiheit im Genick verfügen. |
| 04. Vorhand: |
Ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist, eine große, schräg gelagerte Schulter und ausreichende Brusttiefe, sind erwünscht. |
| 05. Mittelhand:
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Der Rücken soll mittelang und gut bemuskelt sein sowie in der Bewegung Schwingung, Tragkraft und Gleichgewicht vereinen. |
| 06. Hinterhand: |
Für die Hinterhand gilt eine lange, leicht geneigte, nicht zu stark abgezogene und nicht zu stark gespaltene, kräftig bemuskelte Kruppe. Der Schweif soll nicht zu tief angesetzt sein. Insgesamt gilt eine harmonische Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand.
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| 07. Vordergliedmaßen: |
Das Fundament soll insbesondere durch eine korrekte Stellung mit klar ausgeprägten Gelenken überzeugen, bei einem breiten und flachen Vorderfusswurzelgelenk. Von hinten und vorn gesehen eine gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen geradegestelltes Vorderbein, sowie eine jeweils gerade Zechenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden sind erwünscht. Die Fesseln sollen lang und gut entwickelt sein. Die Hufe rund, klar und hart. Die Proportion Unterarm zu Vorderfusswurzelgelenk bis Huf soll ca. 50 % betragen. |
| 08. Hintergliedmaßen: |
Für die Hintergliedmaßen gilt von der Korrektheit in der Stellung das gleiche wie für die Vordergliedmaßen, erwünscht ist aber ein korrektes gut ausgeprägtes und kräftiges Sprunggelenk mit guten Übergängen und ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein. |
| 09. Gangkorrektheit: |
Der Gang soll möglichst korrekt, elastisch und taktrein, ohne gravierende Fehler sein. |
| 10. Raumgriff: |
Das Pferd soll über einen möglichst guten Raumgriff verfügen, bei nicht zu flachen Gängen. |